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Um die Aufzählung fortzusetzen: Die Kantone Freiburg und Graubünden führten das fakultative Stimmrecht auf Gemeindeebene 2004 ein, der Kanton Genf im Jahr 2005. Übrigens: Im Kanton Appenzell AR sind es 3 von 20 Gemeinden, welche das Ausländerstimmrecht effektiv eingeführt haben; von Zwang kann keine Rede sein. Eine solche moderate Regelung sollte auch im Kanton Bern möglich sein.
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Es ist nicht einsichtig, weshalb in dieser Frage der Kanton den Gemeinden Vorschriften macht. Wenn eine Gemeinde der Ansicht ist, dass sie von den seit langem niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern nicht nur Steuern verlangen, sondern ihnen auch die Möglichkeit geben will, auf lokaler Ebene mitzureden, dann sollte das doch möglich sein. Auf lokaler Ebene sind Ausländerinnen und Ausländer sehr direkt davon betroffen, wie ihre Steuergelder eingesetzt werden. Hier mitzudenken, hilft auch sich zu integrieren!
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Wer den Willen hat, sich in der Schweiz zu integrieren und sich mit der Schweiz zu identifizieren, darf sich nach 12 Jahren einbürgern lassen. Wer diesen Willen nicht hat, kann womöglich auch nach 12 Jahren kein/e Schweizer/in werden, und das ist auch gut so. Ebenso richtig ist es, das kommunale Stimmrecht an die gleichen Bedingungen zu knüpfen. Mitbestimmung setzt für mich die Integration voraus. Wer mitbestimmen will, soll sich auch zur Schweiz bekennen.
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Viele Kantone kennen das Auländerstimmrecht bereits: Die Kantone Neuenburg und Jura kennen das Ausländerstimmrecht auf kommunaler und kantonaler Ebene, die Kantone Freiburg, Genf und Waadt auf kommunaler Ebene. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können die Gemeinden das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen. Ausserdem besteht das Ausländerstimmrecht in einem grossen Teil der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden der Schweiz.
In der EU sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, den Angehörigen anderer EU-Staaten das Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten zu gewähren. Verschiedene Staaten gewähren dieses Recht auch Angehörigen anderer Länder. Ich selber konnte zum Beispiel im Herbst 1991 nach drei Jahren Aufenthalt als Student in Schweden an den Gemeindewahlen in Göteborg teilnehmen. Ich kann mich noch gut an den Gang in das Abstimmungslokal erinnern.
In der EU sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, den Angehörigen anderer EU-Staaten das Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten zu gewähren. Verschiedene Staaten gewähren dieses Recht auch Angehörigen anderer Länder. Ich selber konnte zum Beispiel im Herbst 1991 nach drei Jahren Aufenthalt als Student in Schweden an den Gemeindewahlen in Göteborg teilnehmen. Ich kann mich noch gut an den Gang in das Abstimmungslokal erinnern.
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Grundsätzlich gefällt mir der Vorschlag, Ausländern das Stimmrecht auf lokaler Ebene zu gewähren.
Dies im Sinne einer stärkeren Integration.
Alternativ und als Kompromiss und eventuell sogar noch besser könnte man Einbürgerungswilligen, die noch zu definierende Voraussetzungen erfüllen, das Stimmrecht automatisch mit dem Einreichen der Papiere gewähren - sozusagen eine Staatsbürgerschaft auf Probe.
Dies im Sinne einer stärkeren Integration.
Alternativ und als Kompromiss und eventuell sogar noch besser könnte man Einbürgerungswilligen, die noch zu definierende Voraussetzungen erfüllen, das Stimmrecht automatisch mit dem Einreichen der Papiere gewähren - sozusagen eine Staatsbürgerschaft auf Probe.
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Nicht vergessen: Das Stimmrecht ist auch eine moralische Pflicht. Die Pflicht, sich mit dem Gemeinwesen auseinanderzusetzen, anzuerkennen, dass der Staat nicht ein anonymer Apparat ist, sondern durch die Bürger begründet wird.
Mit dem lokalen Ausländerstimmrecht nach zehn Jahren Aufenthalt wird niedergelassenen Ausländern in Erinnerung gerufen, dass hier wohnen nicht einfach arbeiten und Steuern zahlen bedeutet, sondern das Gemeinwesen "Gemeinde" nicht autark funktioniert, sondern nur durch das Engagement aller - da kann und darf sich niemand heraushalten.
Das Gemeindestimmrecht für Ausländer wirkt damit der Isolation und der Ghettobildung entgegen.
Mit dem lokalen Ausländerstimmrecht nach zehn Jahren Aufenthalt wird niedergelassenen Ausländern in Erinnerung gerufen, dass hier wohnen nicht einfach arbeiten und Steuern zahlen bedeutet, sondern das Gemeinwesen "Gemeinde" nicht autark funktioniert, sondern nur durch das Engagement aller - da kann und darf sich niemand heraushalten.
Das Gemeindestimmrecht für Ausländer wirkt damit der Isolation und der Ghettobildung entgegen.
1 Kommentar
Damit die Integration vollständig ist, wäre es wünschenswert wenn Ausländer nach 10 Jahren Aufenthalt auf lokaler und evtl. auch kantonaler Ebene auch mitbestimmen dürfen.Christoph Jeanneret - kandidiert für Grossrat Bern, GLP 24. Februar 2010 Verstoss melden
Allerdings würde ich dies komplet von einer möglichen Einbürgerung trennen.
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Was würden Sie sagen, wenn sie Steuern zahlen müssten, aber nicht mitentscheiden dürfen, wie es verwendet wird?
Auch AusländerInnen haben das Recht, mitzubestimmen. Die Möglichkeit, auf Gemeindeebene mitzubestimmen, muss ihnen nur schon fairerweise gegeben werden.
Auch AusländerInnen haben das Recht, mitzubestimmen. Die Möglichkeit, auf Gemeindeebene mitzubestimmen, muss ihnen nur schon fairerweise gegeben werden.
1 Kommentar
genau, dies fördert die Integration und das intresse am politischen System! Wagen wir endlich mehr DemokratieAdrian Durtschi - kandidiert für Grossrat Bern, SP 28. Februar 2010 Verstoss melden
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Unser Leben findet im kleinen statt. Sei dies nun das Quartier oder die Nachbarschaft. Integrative Massnahmen müssen deshalb genau hier ansetzten. Das Ausländerstimmrecht gibt Migranten die Chance, sich zu beteiligen und ihre Ansichten und Ideen in das öffentliche Leben zu integrieren. Die Vorlage ist die Chance einander kennen zu lernen und aufeinander zu zugehen.
4 Kommentare
Zum Kennenlernen und Aufeinanderzugehen braucht es nicht zwingend ein Stimmrecht. Dieses bedeutet nicht einfach, dass dann die Integrationsprobleme gelöst sind. Leider ist es meiner Meinung nach sogar so, dass das Ausländerstimmrecht, die Integrationsprobleme weiter verschärfen würde – nict von seiten der Ausländer aus, sondern von uns Schweizern.Hansueli P 22. September 2009 Verstoss melden
@Hanspeter: wieso würde sich dann von uns Schweizern her das Integrationsproblem verschärfen?Sebastian Huegli 23. September 2009 Verstoss melden
Ich bin dafür, dass sich Ausländer die sich kulturell und sprachlich integriert haben durchaus ein Stimmrecht bekommen sollen. Sie sollen Rechte wie auch die Pflichten wahrnehmen.Gygax Marcel - kandidiert für Grossrat Bern, CVP 20. Januar 2010 Verstoss melden
Wer abstimmen und wählen will, kann sich einbürgern lassen. Dies setzt aber eine gute Integration voraus. Gut integriert ist, wer eine Landessprache spricht und versteht und lesen kann und sich an die hiesigen Gesetze und Vorschriften und Gesellschaftsordnung hält und unsere Kultur akzeptiert und respektiertRenate Mäder - kandidiert für Grossrat Bern, SVP 24. Februar 2010 Verstoss melden
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Überall folgen auf Rechte auch Pflichten. Bei diesem Vorschlag wird dieser Grundsatz übergangen und ignoriert.
2 Kommentare
Eine wesentliche Bürgerpflicht müssen auch AusländerInnen leisten: Sie sind steuerpflichtig.Dennis aus Biel/Bienne - kandidiert für Grossrat Bern, GLP 15. September 2009 Verstoss melden
Schon im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg lautete eine zentrale Losung "No taxation without representation". ( http://de.wikipedia.org/wiki/No_taxation_without_representation ). Wer steuerpflichtig ist, der soll, zumindest auf lokaler Ebene, auch darüber bestimmen dürfen, wie sein Geld eingesetzt wird.
Wer abstimmen will, kann sich einbürgern lassen. Dies setzt natürlich eine gute Integration des jeweiligen aus. Solange aber bei einer Familie z.B. die Mutter kein Wort D/F/I spricht, weil sie von der Kultur her, nicht gleichberechtigt ist wie ihr Mann und somit sich auch nicht frei in der Öffentlichkeit auftreten kann = Gleichberechtigung Mann und Frau, sehe ich keine Integration. Und wenn der Vater in der Schule den Lehrern droht, dass seinem Kind keine Vorschriften resp. Anstandsvorschriften zu machen sind, sehe ich keine Integration. Ohne Schweizerpass kein Stimm- und Wahlrecht.Renate Mäder - kandidiert für Grossrat Bern, SVP 24. Februar 2010 Verstoss melden
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