26.09.10, Kt. Bern: Volksinitiative "zäme läbe – zäme schtimme"

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Durch diese Vorlage wird alles komplizierter. Ein ausländischer Bewohner von Gemeinde X hat das aktive und passive Wahlrecht und kann abstimmen, zieht er in die Gemeinde Y um kann er dies nicht mehr. Es muss abgeklärt werden, ob er jetzt schon 10 Jahre in der Schweiz, 5 Jahre im Kanton und 3 Monate in der Gemeinde lebt oder nicht. Abgesehen vom Aufwand und der Komplexität dieses Systems ist es nicht richtig wenn Ausländer in unserem Land mitbestimmen dürfen. Wie gesagt, die schweizerischen Bürgerrechte sollen die Krönung der Integration sein, nicht der Anfang.
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Weder die Tatsache, dass jemand hier arbeitet und lebt, noch der Umstand dass jemand hier Steuern bezahlt, sollte uns von dem Prinzip wegbringen, dass das Stimmrecht an die Staatsbürgerschaft gebunden bleibt. Zum Mitbestimmen braucht es Verbindlichkeit, die sich am deutlichsten darin äussert, dass sich jemand einbürgern lässt.
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Warum sollte ein Ausländer die SVP wählen? Vieleicht als Dankeschön für ihre 'Toleranz'? Oder zur Unterstützung ihrer 'menschenfreundlichen' Ausländerpolitik?
4 Kommentare
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Fakt ist aber, dass sehr viele Ausländer nach der Einbürgerung SVP wählen. Jedenfalls bei und auf dem Land im Seeland.
Michael Estermann - JCVP 23. August 2010 Verstoss melden
Wobei ich bezweifle, dass es sich dabei um mehr als die Hälfte handeln dürfte. Hinzu kommt, dass die SVP mit ihrer Politik einem Ausländer den Prozess der Einbürgerung nicht gerade leichter machen will.
Severin Pomsel - JUSO 24. August 2010 Verstoss melden
du, mir ist es auch unklar- nur sind hier die meisten portugiesen, albaner, kroaten, italiener und deutsche bei der svp. Wieso? Eine richtig schweizerische Partei -.-
naja- viel mitbestimmen können sie nicht. AUfstennen für einen Gemenderat würden sie sie jedenfalls nicht
Michael Estermann - JCVP 24. August 2010 Verstoss melden
Darf man fragen, woher du diese Angaben hast? (aus Interesse, nicht aus Misstrauen)
Severin Pomsel - JUSO 26. August 2010 Verstoss melden
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Wer in der Schweiz die Möglichkeit haben will, vom Wahl- und Stimmrecht Gebrauch zu machen, der soll die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen und das ordentliche Einbürgerungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass wenn ich in einem Land politisch mitbestimmen will, ich zu diesem Land stehen muss und daher den Pass dieses Landes besitzen muss. Wer sich als Ausländer in der Schweiz integriert, unsere Gesetze und Werte respektiert und für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, soll das Recht haben, die Staatsbürgerschaft nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in der Schweiz zu beantragen. Nach dem erfolgreichen Durchlaufen des Einbürgerungsprozesses ist diese Person vollwertiger Schweizer Bürger und übernimmt damit auch das verfassungsrechtlich geschützte Wahl- und Abstimmungsrecht. Wieso eine Person wählen und abstimmen können soll, ohne sich vorher erfolgreich integriert und dem Einbürgerungsprozess gestellt zu haben, ist unlogisch und bedeutet für die Demokratie keinen Mehrwert. Die kantonale Volksinitiative "zämä läbä - zämä schtimme" ist überflüssig und gehört am 26. September deutlich verworfen!
4 Kommentare
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Ieu, voll Deiner Meinung. Der Erhalt vom Stimmrecht sollte als erfolgreicher Abschluss einer Integration gesehen werden- nicht als Zwischenschritt zu einer allfälligen Einbürgerung.
Da die Initiative sehr föderal aufgebaut ist, kann sie Gemeinden unter Zugzwang setzten.

Zudem, bis ein Ausländer das Stimmreche bekommen sollte, kann er beinahe schon eingebürgert werden.
Michael Estermann - JCVP 22. August 2010 Verstoss melden
Wer hier arbeitet, den Staat subventioniert, der hat auch ein Anrecht auf das Stimm- und Wahlrecht
Nico S 23. August 2010 Verstoss melden
Die Initiative will, dass ein Ausländer das Stimmrecht nach 10 Jahren erhält. Da kann er sich auch einbürgern lassen.
Michael Estermann - JCVP 23. August 2010 Verstoss melden
Der einzige Vorteil bei dieser Vorlage wäre, dass nachher sich jeder Ausländer fragt, ob er zukünftig überhaupt noch einen Schweizerpass will und dafür Zeit und Geld aufwenden möchte. Einer, der nicht ewig hier bleiben will, interessiert das weniger, der andere erhält seine Rechte mit dem Schweizerpass. Ich habe so leise das Gefühl, dass die Initianten dieser Vorlage auf leichte Art zu potentiellen Wahlern kommen möchten. Denn Abstimm- und Wahlrecht zu verschenken, ohne etwas dafür zu erhoffen oder verlangen, wäre hier ja ohne jeden Sinn. Fragt doch einmal bei den Kommunen nach, wieviel % der Eingebürgerten an die Urne gehen ? Eine besondere Gefahr besteht darin, dass die meisten Zuwanderer einer Unterschicht angehören, wirtschaftlich exponierter sind und somit viel schneller an die Urne gelockt werden können als die übrigen Bürger.
Michael Meienhofer - Parteilos vor 4 Tagen Verstoss melden
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Je grösser der Anteil Menschen, die Teil des Souveräns sind und also abstimmen können, desto demokratischer ist das System – nach meinem Demokratieverständnis.
21 Kommentare
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Wenn "Souverän" = Inhaber der Staatsgewalt, dann trifft dies auf die Schweiz bezogen definitionsgemäss die Gesamtheit der Staatsbürger (ohne Ausländer), da wir uns ja nicht mit fremden Richtern anfreunden können ;-)

Wenn nun dieser Souverän bestimmt, dass auch der ausländische Teil der Schweizer Wohnbevölkerung abstimmen kann, tant mieux. Wie weit entfernen wir uns dann aber vom demokratischen Ideal? (Ein Ideal hat normalerweise auch zwei Extreme - analog zum Pendel bzw. Zünglein an der Waage.)
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 4. August 2010 Verstoss melden
Sorry, war wohl zu wenig verständlich: Ich meine, dass wir uns dem demokratischen Ideal nähern, wenn wir der ausländischen Wohnbevölkerung demokratische Rechte geben.
Das demokratische Ideal wäre meines Erachtens, wenn möglichst die gesamte Bevölkerung den Souverän bilden würde, also wenn sich die Zahl der Stimmberechtigten (CH jetzt 5 Mio.) möglichst nah an die Bevölkerungszahl (7,7 Mio) annähert.
David H - Piraten 4. August 2010 Verstoss melden
Ich habe nach wie vor nicht verstanden, weshalb Ausländer das Stimmrecht erhalten sollen. Das sind Bürgerrechte, welche die Bürger in unserem Lande geniessen. Wenn sich ein Ausländer politisch engagieren will, so darf er sich gern einbürgern und so diese Bürgerrechte erlangen. Aber weshalb soll man Ausländern für politische Angelegenheiten das Stimmrecht der Schweiz geben?
Das macht für mich keinen Sinn...
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 4. August 2010 Verstoss melden
Wieso nicht? Was hat man davon, wenn sie nicht abstimmen und wählen? Viele Ausländer, insbesondere solche, die von Anfang an der Landessprache mächtig sind, könnten doch problemlos nach einem Jahr in der Schweiz mitreden und mitbestimmen. Ich sehe nicht ein, wieso sie 8 Jahre, oder wie lange auch immer eine Einbürgerung dauert, warten sollten. Wenn jemand mitbestimmen will und es ihn auch etwas angeht, sollte man ihn auch lassen. Schliesslich zahlen sie auch vom ersten Tag an Steuern. Das ist meine Auffassung von Demokratie. Man sollte möglichst niemanden ausschliessen.

Wenn jemand von Genf nach Bern zügelt, kann er dort auch sofort abstimmen. Wieso sollte das anders sein, wenn jemand von Waldshut nach Bern zügelt?
David H - Piraten 4. August 2010 Verstoss melden
Weil derjenige, der von Genf nach Bern zügelt und auch in Bern abstimmen darf, das Bürgerrecht bereits erlangt hat.
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 4. August 2010 Verstoss melden
Nicht das Bürgerrecht von Bern. Irgendwann* hat die Eidgenossenschaft den Schritt gemacht, dass man auch als Genfer Bürger in Bern abstimmen kann, wenn man in Bern wohnt. Diesen Schritt kann man problemlos auch mit Nicht-Schweizerbüger machen. Ich finde: Für eine Berner Abstimmung kommt es doch nicht drauf an, ob jemand nun ein Genfer oder ein Baden-Württemberger Bürgerrecht besitzt.

* Gerade hier (http://www.staatsarchiv.lu.ch/index/gemeinden/gemeindegefuege/gemeindegefuege4.htm) gefunden:
«Ab 1848 erhielten niedergelassene Schweizer Bürger anderer Kantone nach zweijährigem Wohnsitz das Stimmrecht, falls im Heimatkanton Gegenrecht gehalten wird, für bestimmte Fragen, 1863 für alle Gemeindeangelegenheiten. Die Wartefrist am neuen Wohnsitz wurde 1875 auf 3 Monate und später noch weiter herabgesetzt.»
Zuvor musste sich ein Genfer erst in Bern einbürgern, um mitbestimmen zu können.
David H - Piraten 4. August 2010 Verstoss melden
Mit Bürgerrecht meinte ich natürlich das Schweizer Bürgerrecht. Staatspolitische Angelegenheiten liegen in erster Linie im Interesse der Staatsbürger. Folglich sind politische Rechte eine Sache der Staatsbürger. Warum soll sich ein Ausländer, der sich gerne politisch engagieren will, nicht vorher einbürgern?
Für mich stellt die Einbürgerun und die Erlangung der damit verbundenen politischen Rechte den Schlussstein erfolgreicher Integration dar (im Optimalfall -leider gibt es immer wieder "schwarze Schafe", bei denen man sich hätte besser überlegen sollen, ob man ihnen das Bürgerrecht gibt).





Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 5. August 2010 Verstoss melden
Ein Schweizer Bürger ist in erster Linie Bürger seines Heimatortes, in zweiter Linie Bürger des Heimatkantons, und in dritter Linie Schweizer Bürger. So hat ein Genfer den gleichen Pass wie ein Bündner und wird international als Schweizer erkannt.

Zieht ein Genfer nun nach Bern und kann nach drei Monaten Wohnsitz darüber abstimmen, ob in der Stadt ein Trottoir saniert wird, ist das dem Genfer wahrscheinlich so lang wie breit - aber er kann trotzdem seinen Senf dazu geben. Der Franzose, der seit mehrere Jahren genau an diesem Trottoir wohnt, kann dazu aber nichts sagen. Erkläre mir das mal, Charles.

Bei den Auslandschweizern klappt die Limitierung der politischen Recht auf Eidgenössisches (da diese komunal oft ja keine Ahnung haben). Wieso sollte das Ausländerstimmrecht nicht auch mit Einschränkungen (z.B. komunal und kantonal, nicht aber eidgenössisch) klappen?
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 5. August 2010 Verstoss melden
Weil ich nach wie vor einen Unterschied zwischen Menschen mit und ohne Bürgerrecht mache. Das ist nicht rassistisch gemeint, sondern eine Grundeinstellung meines staatspolitischen Verständnisses. Da die politische Mitbestimmung in einem fremden Land kein Menschenrecht ist, darf ich mir diese Einstellung auch ohne Gewissensbisse erlauben. Politische Entscheide, egal auf welcher Ebene, liegen in erster Linie im Interesse der Staatsbürger. Die politischen Rechte sind für mich daher eng an die Staatsbürgerschaft gekoppelt.
Mir bleibt nichts anderes übrig, als mich zu wiederholen. Für mich stellen die Einbürgerung und die damit verbundenen politischen Rechte den Schlussstein einer erfolgreichen Integration dar.
Ich strebe keine Erhöhung der Stimmbeteiligung an, bloss um der Erhöhung willen. Und ich finde es eben so wenig erstrebenswert, Ausländern das Stimmrecht zu geben, sofern sie nicht bereit sind die Staatsbürgerschaft mit all den damit verbundenen Rechten und Pflichten! anzunehmen.
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 5. August 2010 Verstoss melden
Das ist gut und recht und ich lasse dir auch deine gut begründete Meinung - und politische Mitbestimmung in einem fremden Land, auch wenn dieses das Wohnsitzland ist, ist tatsächlich kein Menschenrecht. Es wäre aber ein positiver Zug des Souveräns, wenn Langzeitausländern auch ein Stimmrecht (ohne Wahlrecht) eingeräumt wird - mit oder ohne Menschenrechtscharta als Grundlage. Die EU praktiziert's ja problemlos - vielleicht würde ein EU-Beitritt der Schweiz das Problem lösen... ;-)
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 5. August 2010 Verstoss melden
Welche Pflichten? Die Wehrpflicht wird vielleicht bald abgeschafft, betrifft nur Männer und hat mit Gemeinde- und Kantonsangelegenheiten nichts zu tun. Gibts noch andere Pflichten, die mit der Staatsbürgerschaft verbunden sind?

Ansonsten sei Ihnen Ihr staatspolitisches Verständnis unbenommen – ich habe ein anderes. Für mich sollte das Mitbestimmungsrecht kein Privileg sein, sondern möglichst jedem offenstehen. Wir werden uns hier aber wohl nicht einigen, welches nun das "bessere" Verständnis ist.
David H - Piraten 5. August 2010 Verstoss melden
@Thomas
Salamitaktik ;-) Zuerst gestehen wir ihnen das Stimmrecht zu, anschliessend das Wahlrecht und zum Schluss die vollen politischen Rechte auf nationaler und kommunaler Ebene. Man kann diesen Faden mit Deinen Begründungen in dieser Art endlos weiterspinnen. Bevor es aber so weit kommt, bleibe ich dabei; politische Rechte stehen nur den Staatsbürgern zu, egal wenn das in anderen Ländern vielleicht anders praktiziert wird.
Die politischen Rechte sollen in der Tat allen offen stehen und alle sollen sich nach ihrem Gutdünken an der Politik beteiligen- innerhalb der Schweizer Staatsbürgerschaft.
In meiner persönlichen Auffassung, ist politische Mitbestimmung kein Privileg, sondern eine Pflicht. Aber das ist bloss meine eigene, persönliche kleine Meinung.
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 5. August 2010 Verstoss melden
Hm, wenn es eine Pflicht ist, dann tun Sie den Ausländern also einen Gefallen, indem Sie sie von der Pflicht befreien? Das glaube ich Ihnen nicht.

Sie wollen den Ausländern die Mitbestimmung vorenthalten, Sie wollen ein Vorrecht auf Mitbestimmung den Schweizern vorbehalten. Also ist es ein Privileg für Schweizer Bürger. Und das finde ich falsch.
David H - Piraten 23. August 2010 Verstoss melden
Also bitte, die Initiative in Bern will, dass jemand nach 10 Jahren Wohnsitz in der CH abstimmen kann. Nach 10 Jahren ist man reif für die Einbürgerung. Ich persönlich bin der Meinung, das Erhalten vom Stimmrecht sollte als erfolgreicher Abschluss einer Integration gesehen werden.
Michael Estermann - JCVP 23. August 2010 Verstoss melden
@ David H.

Jawohl, ich will Ausländern die politische Mitbestimmung via Stimmrecht vorenthalten. Aber nicht weil ich Ausländer nicht mag, sondern weil die politische Mitbestimmung in meinen Augen den Abschluss des Integrationsprozesses darstellen muss. Das ist kein Privileg, sondern die Konsequenz meiner "Einwanderungspolitik".

Freundliche Grüsse
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 23. August 2010 Verstoss melden
Wie ich sehe, habe ich soeben ziemlich das Gleiche geschrieben wie mein "Vorschreiber". Tschuldigung für diese Art Doppelpost.
mfG
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 23. August 2010 Verstoss melden
Herr Charles ???? Johann Schnyder von Wartensee, ich, Michael Tobias Johann Estermann- Christen, möge Ihnen diesen Fehler verzeihen.
Michael Estermann - JCVP 23. August 2010 Verstoss melden
So jetzt, Du bist ja nicht getauft :p
Ungläubiger Du... ;-)
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 23. August 2010 Verstoss melden
Meine gnä' Herren, wie kommt es, dass ein CVPler nicht getauft ist? Gilt das bei Euch nicht als Todsünde?

Jetzt müssen wir uns dann doch wieder in Bern treffen, um "zäme läbe - zäme schtimme" durchzudiskutieren - die Abstimmung ist ja bereits in einem Monat... Habe Mitte September noch freie Termine.

Hochachtungsvoll, Ihr
Thomas (ohne weitere Vornamen) Kalau-McStay von Mengsdorf
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 26. August 2010 Verstoss melden
In der Tat, die Taufe ist Grundbedingung um der CVP beitreten zu können. Immerhin gehört es auch zum guten Ton, vor jeder Sitzung und jedem Treffen die Eucharistiefeier zu zelebrieren.
Bei Michu haben wir da aber, tolerant und weltoffen wie wir von Natur aus sind, eine Ausnahme gemacht.
Die Ausnahme bestätigt ja immerhin die Regel. So gibt es bei uns viele Atheisten, Reformierte und sogar Muslime.
Eigentlich wollten wir Dich in Belp ja mit Weihwasser und Parteiprogramm konvertieren. Leider vernachlässigten wir diese wichtige Parteiaufgabe indem wir unsere Taufutensilien (Jeder CVPler ist zugleich auch katholisch konservativer Priester) in der Kirche (CVP Hauptquartier) vergessen haben.
Nun ja, vielleicht können wir Dich ja mal einfach so zu einem Kirchenbesuch bewegen, bei dem Du dann von ganz alleine konvertierst ;-)

Sich der Ironie entledigend und freundlich Grüssend

Charles

PS: Der Part mit den Reformierten, Atheisten und Muslimen war keine Ironie sondern blanke Realität.
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 26. August 2010 Verstoss melden
Lieber Charles
Es ergeben sich sicher wieder Gelegenheiten.

Aber zurück zum Thema: für mich ist das Stimmrecht an die Bevölkerung gebunden, nicht an die Staatsangehörigkeit (im Unterschied zum Wahlrecht). Dies aus der Überzeugung, das auch ansässige Ausländer das Recht haben müssen, über die Wenns und Abers "ihres" Gemeinwesens mitreden zu können, da sie ja von den Entscheiden auch direkt betroffen sind. Es entspricht einem Demokratieschwund, wenn wir Schweizer über die Köpfe anderer (niedergelassenen ausländische Wohnbevölkerung) hinweg entscheiden, was für alle Recht sein soll. Zudem sieht "zäme läbe - zäme schtimme" ja auch zeitliche Wohnsitzvoraussetzungen vor, damit man nicht einfach zuziehen und mitbestimmen kann.

Dies nur als zusätzlicher Input meinerseits - unsere Positionen sind, glaube ich, ziemlich stabil. Konsensfindung fast unmöglich...
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 26. August 2010 Verstoss melden
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Jeder Auslandschweizer - auch diejenigen in der vierten und fünften Generation, die keine Schweizer Landessprache mehr sprechen und unser Land nur von Postkarten her kennen - können das Stimm- und Wahlrecht in ihrer Heimatgemeinde beantragen und können so, ohne je in der Schweiz gelebt zu haben, an unserem politischen Leben aktiv mitmachen und sich sogar, theoretisch, in den National- bzw. Ständerat wählen lassen.

Warum soll ein Ausländer, der seit Jahren in der Schweiz wohnt nicht auch an den politischen Entscheiden seiner Wohngemeinde beteiligt sein? Ein Secondo oder Ausländer in dritter Generation ist oft besser integriert als ein Auslandschweizer in x-ter Generation in fernen Landen, auch wenn er sich aus welchen Gründen auch immer noch nicht hat einbürgern lassen.

Deshalb: Stimmrecht für Ausländer auf Gemeindeebene: JA - und somit kann auch das Traktandum "Einbürgerung auf Probe" begründet bzw. erledigt werden.
6 Kommentare
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Ja dieses Argument habe ich bereits tausendmal gehört. Die Frage ist doch bloss: Stimmt ein Auslandschweizer 5. Generation wirklich noch über eine KMU Reform ab? Stimmt er über einen Rahmenkredit in Zürich für irgend einen absolut unwichtigen Seich ab? Wohl kaum. Das Stimmrecht soll auch weiterhin Sache der Schweizer bleiben. Wenn ein Ausländer in 4. Generation politisch mitreden will, so darf er gerne das Schweizer Bürgerrecht beantragen. Wenn er gut integriert ist (darf man von Ausländern 4. Generation durchaus erwarten), so bin ich gerne bereit ihm das Bürgerrecht zu geben.
Mit Verlaub: Hier wird wieder einmal ein Problem geschaffen welches eigentlich keines ist. Das Stimm und Wahlrecht haben Schweizer. Punkt Schluss Aus.
Schönen Abend und liebe Grüsse
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 3. August 2010 Verstoss melden
Hoppla, Charles, jetzt fährst du aber mit schwerem Geschütz auf. Mit 24 Auslandjahren für das EDA kann ich dir bestätigen, dass von den rund 110'000 Auslandschweizern, welche das aktive Stimmrecht ausüben, viele keine Schweizer Landessprache mehr sprechen und teilweise noch nie in der Schweiz waren (v.a. Auslandschweizer in Südamerika). Sie sind jedoch patriotischer als mancher Schweizer in der Schweiz und nehmen aktiv am politischen Leben unseres Landes teil (mithilfe von Übersetzern innerhalb der Auslandschweizergemeinde und mittels Swissinfo). Über einen Rahmenkredit in Zürich kann er jedoch nicht abstimmen, da das Ausländerstimm- und Wahlrecht nur eidgenössische Sachen betrifft. Sehr wenige Kantone (GE, NE, TI - wenn mich nicht alles täuscht; ZH auf alle Fälle nicht) legen ihren stimmberechtigten Auslandschweizern auch kantonale Vorlagen vor - auf Gemeindeebene haben Auslandschweizer nichts mitzureden. Dies nur so zur weiteren Aufklärung.
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 4. August 2010 Verstoss melden
Zudem sagst du "Das Stimm und Wahlrecht haben Schweizer. Punkt Schluss Aus." Sind Auslandschweizer in deinen Augen keine Schweizer?

Wie an anderere Stelle erwähnt: bin gegen das Wahlrecht von Ausländern in der Schweiz. Beim Stimmrecht bin ich nicht abgeneigt. Zumal das Ausländerstimmrecht vielleicht auch wieder mehr Schweizer an die Urne bringen würde. Von rechts aussen könnte ja argumentiert werden, dass, wenn sich alle Ausländer komplottartig zusammen schliessen und gewisse Vorlagen nach ihrem Gusto unterstützen, "wir Schweizer" einen Gegenpol dazu schaffen müssen ;-)
Liebe Grüsse zurück und en wunderschöne Mittwuch...
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 4. August 2010 Verstoss melden
Sali Thomas
Vielen Dank für Deine interessanten Ausführungen.
Du hast mich eben gefragt, ob Auslandschweizer in meinen Augen keine Schweizer seien. Beim nochmaligen Durchlesen meines Textes habe ich gemerkt, dass sich doch eine gewisse Unklarheit in meinen Text eingeschlichen hat. Natürlich sind auch Auslandschweizer in meinen Augen Schweizer. Meine Äusserungen gingen aber eher in die Richtung der Nichtschweizer (=Ausländer). Wer keinen Schweizer Pass besitzt, soll nicht abstimmen. Auch nicht, wenn es um die Erhöhung der Wahlbeteiligung gehen soll.
Ich bleibe dabei: Stimmrecht bleibt bei den Schweizern. Wenn sich ein Ausländer politisch aktiv betätigen will, so ist es doch ein Ansporn, sich gut zu integrieren und anschlissen die Einbürgerung zu beantragen :-)
Beste Grüsse aus dem schönen Zürich
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 4. August 2010 Verstoss melden
Gegenargument: Wenn Ausländer das Stimmrecht ausüben könnten, könnte dies als objektives Beurteilungskriterium bei Einbürgerungen beigezogen werden: Wer mindestens 2x pro Jahr an Abstimmungen teilnimmt hat eine Integrationshürde überwunden.
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 4. August 2010 Verstoss melden
Auch das ist kein wirklich überzeugendes Argument. Mit anderen Worten soll das regelmässige Abstimmen zu einer Voraussetzung für die Einbürgerung werden. Um ein Schweizer zu werden, muss man seine politischen Rechte ausüben. Ein schöner Gedanke. Leider kollidiert er ein wenig mit der Realität, vor allem wenn wir uns all die Schweizer vor Augen führen, welche ihre politische Rechte eben nicht ausüben und weniger als 2x pro Jahr abstimmen und wählen gehen. Zudem ist damit eine sachliche Auseinandersetzung mit der Politik nicht garantiert. Man kann einfach ankreuzen, was man will, bloss das man diese vermeintliche Hürde (in der Tat, es ja gar keine) zur Einbürgerung überwunden hat.
Zu politischer Partizipation soll kein Bürger gezwungen werden. Das ist nicht demokratisch. Wer sich als Ausländer politisch betätigen will, soll sich integrieren und die Staatsbürgerschaft beantragen.

Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 4. August 2010 Verstoss melden
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11
Um die Aufzählung fortzusetzen: Die Kantone Freiburg und Graubünden führten das fakultative Stimmrecht auf Gemeindeebene 2004 ein, der Kanton Genf im Jahr 2005. Übrigens: Im Kanton Appenzell AR sind es 3 von 20 Gemeinden, welche das Ausländerstimmrecht effektiv eingeführt haben; von Zwang kann keine Rede sein. Eine solche moderate Regelung sollte auch im Kanton Bern möglich sein.
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10
Es ist nicht einsichtig, weshalb in dieser Frage der Kanton den Gemeinden Vorschriften macht. Wenn eine Gemeinde der Ansicht ist, dass sie von den seit langem niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern nicht nur Steuern verlangen, sondern ihnen auch die Möglichkeit geben will, auf lokaler Ebene mitzureden, dann sollte das doch möglich sein. Auf lokaler Ebene sind Ausländerinnen und Ausländer sehr direkt davon betroffen, wie ihre Steuergelder eingesetzt werden. Hier mitzudenken, hilft auch sich zu integrieren!
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Wer den Willen hat, sich in der Schweiz zu integrieren und sich mit der Schweiz zu identifizieren, darf sich nach 12 Jahren einbürgern lassen. Wer diesen Willen nicht hat, kann womöglich auch nach 12 Jahren kein/e Schweizer/in werden, und das ist auch gut so. Ebenso richtig ist es, das kommunale Stimmrecht an die gleichen Bedingungen zu knüpfen. Mitbestimmung setzt für mich die Integration voraus. Wer mitbestimmen will, soll sich auch zur Schweiz bekennen.
12 Kommentare
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Die Rechnung von knapp 2000 Franken ist eher weniger befriedigend. Die dutzenden Sitzungen mit den GemeinderätInnen, mit EinbügerungsbeamtInnen ist auch nicht befriedigend.

Wenn du jede Bürgerin mit erreichen des 18. Lebensalter dasselbe aufzwingen würdest, dann hättest du dasselbe wie bei den Ausländern: Das Bürgerrecht ist zu teuer, die 2000 Franken kann man besser in Bildung oder Essen investieren.
Petar Marjanovic - JUSO Kanton St. Gallen Vorstand, JUSO 2. August 2010 Verstoss melden
Das Gemeindestimmrecht für Ausländer könnte in der Tat ins Integrationsinstrumentarium eingeschlossen werden (siehe Beitrag von Bruno Habegger weiter unten), zusammen mit Sprach-, Staatskunde- und ähnlichen Kursen. Die Teilnahme von Ausländern an Abstimmungen könnte sogar als "Kredit" zur Senkung der späteren Einbürgerungsgebühr oder zur Verkürzung der Einbürgerungsfrist von 12 Jahren beigezogen werden. Aktive Beteiligung am politischen Geschehen = Vorteil im späteren Einbürgerungsverfahren.

Viele Einbürgerungswillige sind nicht auf Rosen gebettet. Mit der aktiven Teilnahme an Abstimmungen könnte so die Gebühr, und somit eine "Hemmschwelle", gesenkt und gleichzeitig die Integration gefördert werden.
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 3. August 2010 Verstoss melden
Thomas hör doch bitte auf :) Politisches Engagement soll man nicht erzwingen. Ich halte es wie Reto Stalder. Wer sich engagieren will, soll sich einbürgern lassen. Wir sind Schweizer, wir geniessen das Schweizer Bürgerrecht. Ein Franzose ist Franzose und geniesst das französische Bürgerrecht. Warum muss man immer alles so vermischen? Oder bin ich mit meinem nationalstaatlichen Denken ein wenig "out"?
Wir sind Schweizer und geniessen das Schweizer Bürgerrecht. Das ist etwas tolles, etwas wunderbares für das ich enorm dankbar bin. Darum engagiere ich mich auch politisch. Wir dürfen diese Bürgerrechte nicht für ein Butterbrot verschachern! Wir sind hier schliesslich nicht auf dem Trödelmarkt!
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 4. August 2010 Verstoss melden
Ja, du bist etwas out, tut mir leid dir das sagen zu müssen. Wir leben in einer pluralistischen Welt. Die Schweiz ist nicht mehr nur Heimat der Schweizer, ebenso Frankreich nicht. Leute leben in Ländern, fühlen sich dort beheimatet, besitzen aber nicht das Bürgerrecht in dem jeweiligen Land. Und ich sehe immernoch keinen Grund, wieso ein Ausländer hier nicht mitbestimmen darf, und wieso du von Tödelmarkt sprichst... niemand will hier das Bürgerrecht verschenken und jedem in die Hand drücken, der als Tourist in der Schweiz umsteigen muss. Aber wer hier lebt, Steuern zahlt, konsumiert und arbeitet, der sollte ohne Einschränkungen auch am Leben mitgestalten dürfen.
Petar Marjanovic - JUSO Kanton St. Gallen Vorstand, JUSO 4. August 2010 Verstoss melden
Petar kam mir da grad etwas zuvor - habe seiner Argumentation nichts anzufügen.

Ein Ausländer käme ja kaum in die Schweiz wegen dem Stimmrecht und am Stimm- und Wahlrecht der Schweizer wird nicht gerüttelt. Ein Franzose, der in Portugal lebt, kann dort abstimmen. Sogar ein Schweizer, der in der EU lebt, kann dort abstimmen (siehe Beispiel andernorts mit dem Schweizer Studenten in Schweden). Es ist also nichts als fair, wenn jeder Steuerzahler, der hier niedergelassen ist, auch etwas sagen kann. Er muss sich ja nicht mal politisch engagieren, sondern nur einfach seine Meinung äussern können.

(Ähnlich wie das Verhältnis CH-EU: Wir sind mitten drin, dürfen aber nicht mitbestimmen, obwohl wir Milliarden "Entwicklungshilfe" Richtung Brüssel schicken und in Aldi und Lidl italienische und griechische Oliven kaufen. Wir profitieren von der EU, zahlen viel dafür (als Land), können aber nicht mitreden, sondern nur autonom nachvollziehen - wie die in der Schweiz wohnhaften Ausländer.)
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 4. August 2010 Verstoss melden
Die pluralistische Schweiz. Ein Umstand, für den ich dankbar bin und den ich mit ganzem Herzen unterstütze. Das hat aber wenig mit dem Bürgerrecht zu tun. Ein Staat zeichnet sich durch ein Staatsgebiet, eine Staatsgewalt, nicht zuletzt aber auch durch ein Staatsvolk aus. Dieses Volk hat das Privileg, die Staatsbürgerschaft zu besitzen. Die politischen Rechte sind direkt an diese Staatsbürgerschaft gekoppelt, da die politische Lenkung eines Landes primär im Interessensbereich der Staatsbevölkerung liegt. Möchte ein Ausländer an diesem politischen Prozess teilnehmen, so steht es ihm frei die Staatsbürgerschaft jenes Landes anzunehmen. Das Erlangen politischer Rechte soll auch weiterhin das Ende eines Integrations- und Einbürgerungsprozesses darstellen.
Aus all diesen Überlegungen finde ich es beschämend, dass nicht mehr Schweizer ihre politischen Rechte aktiv ausüben und ich ziehe meinen Hut vor Dir, weil Du Dich als eingebürgerter Schweizer politisch engagierst!
Freundliche Grüsse
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 4. August 2010 Verstoss melden
Danke für die Blumen.
Aber deine Argumentation nachzuvollziehen fällt mir schwer. Siehst du also die Staatsbevölkerung als Menge derjenigen, die das Bürgerrecht besitzen? Denn, in der Schweiz leben nota bene 20 % AusländerInnen. Das heisst, nur 80 % besitzen oder werden das Stimmrecht besitzen. Wenn wir überlegen, dass dann nur noch höchstens 50 % von den 80 % abstimmen gehen, haben wir bei Abstimmungen nur eine 40 %ige Stimmbeteiligung. Das heisst, SVP und SP sind von je ca. 10 % der Bevölkerung gewählt.

Das kann doch kaum dein Demokratieverständis sein?
Demokratie ist das höchste Recht in einer freiheitlichen Gesellschaft wie der Schweiz. Jeder soll dies anwenden können, der hier wohnt und lebt. Damit auch Ausländer... ohne Einbürgerungsgebühren, die oftmals einen Grossteil eines Monatslohns entsprechen.
Petar Marjanovic - JUSO Kanton St. Gallen Vorstand, JUSO 4. August 2010 Verstoss melden
Aus genau diesem Grund habe ich ja ein grosses Problem damit, wenn Parteien (insbesondere die SVP) das Volk als Entschuldigung für ihre politische Wurstelei heranziehen und somit die demokratische Grundidee im Grundsatz komplett pervertieren
Die Stimmbeteiligung ist tief –leider. Aber wir dürfen unsere Bürger nicht zu politischem Engagement zwingen, denn das wäre alles andere als demokratisch. In diesem Sinne halte ich nichts davon, die Stimmbeteiligung künstlich herauf zu schrauben, quasi bloss als Alibiübung.
Zu den Einbürgerungsgebühren: die sind völlig normal, denn Geld wächst leider nicht auf Bäumen, auch wenn das Vertreter vornehmlich linker politischer Gruppierungen gerne so hätten (ohne jetzt wertend zu werden!). Leider können wir nicht immer alles gratis zur Verfügung stellen, denn Arbeiter wollen bezahlt werden und die Verwalrung verschlingt Unmengen an Geld. Und im Grundsatz bin ich der Meinung: Was gratis ist, hat keinen Wert und taugt folglich nichts.

Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 4. August 2010 Verstoss melden
Kleiner Nachtrag: Staatsbüger sind für mich in der Tat jene, die das Bürgerrecht auch besitzen.
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 4. August 2010 Verstoss melden
Und der Rest sind Gäste, die man ungentleman-like unbefragt lassen will? Ich frage meine Gäste oft, ob sie Bier oder Kaffee wollen. Denn es liegt in meinem Interesse, dass es auch ihnen gut geht.
Petar Marjanovic - JUSO Kanton St. Gallen Vorstand, JUSO 4. August 2010 Verstoss melden
Allerdings überträgst Du Deinen Gästen nicht die Verantwortung darüber, wie Du Deine Kinder erziehst, wo sie zur Schule gehen sollen, oder wie Dein Haushaltsbudget aussehen soll. Das sind familieninterne Problemstellungen.
Die Gästemetapher finde ich sowohl hier, als auch bei der Ausschaffungsinitiative ein wenig deplaciert, aber wir können sie gerne weiterspinnen:
Es steht Dir natürlich frei, Dich in ein Familienmitglied zu verlieben (in Deinem Fall zB. in die schöne und tugendhafte Helvetia) und dann schliesslich in die Familie einzuheiraten (=> Einbürgerung). Dann wirst Du auch eine Position der Verantwortung in der Familie einnehmen und bei familieninternen Problemen mitdiskutieren können.
Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 4. August 2010 Verstoss melden
Charles, oben sagst du "Was gratis ist, hat keinen Wert und taugt folglich nichts." Grundsätzlich einverstanden, aber wenn jemand 12 Jahre warten muss, in der gleichen Wohngemeinde oder wenigstens im gleichen Kanton, dazu unzählige und zum Teil "entblössende" Interviews und Tests duchlaufen und anschliessend noch bangen muss, ob ein allenfalls sogar von der Verwaltung unabhängiges Einbürgerungsgremium doch nicht noch nein sagt, der hat wohl genug geopfert - vielleicht nicht direkt finanziell mittels Gebühr, aber mittels Zeitaufwand und Zweifel. Eine Einbürgerungsgebühr von Fr.2000 erscheint mir schleierhaft. Der Verwaltungsakt der Einbürgerung von Ausländern im Ausland (durch Vermittlung der Schweizerischen Auslandvertretungen) kostet unter Fr.1000. Es nähme mich wunder, wie die Kantone ihre zum Teil fantastischen Gebühren begründen...

Übrigens: Ein Schweizer Baby 5ter Generation im Ausland erhält das Bürgerrecht auch gratis (durch Abstammung) - wertlos oder untauglich?
Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 5. August 2010 Verstoss melden
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