In der EU sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, den Angehörigen anderer EU-Staaten das Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten zu gewähren. Verschiedene Staaten gewähren dieses Recht auch Angehörigen anderer Länder. Ich selber konnte zum Beispiel im Herbst 1991 nach drei Jahren Aufenthalt als Student in Schweden an den Gemeindewahlen in Göteborg teilnehmen. Ich kann mich noch gut an den Gang in das Abstimmungslokal erinnern.
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Viele Kantone kennen das Auländerstimmrecht bereits: Die Kantone Neuenburg und Jura kennen das Ausländerstimmrecht auf kommunaler und kantonaler Ebene, die Kantone Freiburg, Genf und Waadt auf kommunaler Ebene. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können die Gemeinden das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen. Ausserdem besteht das Ausländerstimmrecht in einem grossen Teil der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden der Schweiz.
In der EU sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, den Angehörigen anderer EU-Staaten das Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten zu gewähren. Verschiedene Staaten gewähren dieses Recht auch Angehörigen anderer Länder. Ich selber konnte zum Beispiel im Herbst 1991 nach drei Jahren Aufenthalt als Student in Schweden an den Gemeindewahlen in Göteborg teilnehmen. Ich kann mich noch gut an den Gang in das Abstimmungslokal erinnern.
In der EU sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, den Angehörigen anderer EU-Staaten das Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten zu gewähren. Verschiedene Staaten gewähren dieses Recht auch Angehörigen anderer Länder. Ich selber konnte zum Beispiel im Herbst 1991 nach drei Jahren Aufenthalt als Student in Schweden an den Gemeindewahlen in Göteborg teilnehmen. Ich kann mich noch gut an den Gang in das Abstimmungslokal erinnern.
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6 Kommentare
Ich wurde in der Schweiz geboren, ich ging hier zur Schule. Für mich war nie die Frage, ob ich mich integrieren müsse. Ich sah mich immer als multikultureller Mensch an, der sich bei seinen Freunden und Freundinnen zu Hause fühlt, und das ist nunmal hier in der Schweiz.Petar Marjanovic - JUSO Kanton St. Gallen Vorstand, JUSO 2. August 2010 Verstoss melden
Ich lebe hier in der Schweiz, hatte jedoch seit Geburt einen urinfarbenen C-Ausländerausweis. Das berechtigte mich hier zu bleiben, zu leben, zu denken. Dann wurde ich aber 16-jährig. Ich trat einer Partei bei, und ich wollte die Schweiz mitgestalten, den Ort mitgestalten, wo ich lebe.
Ich war nicht wirklich reich. Es gab Tage, an denen es kaum was zu Essen gab. Dementsprechend kannst du wahrscheinlich (ich denke kaum) nachfühlen, wie sich die Einbürgerungsgebühr von 2000 Franken anfühlt, bloss damit man mitbestimmen kann und 21 Wochen sinnlosen Wehrdienst leisten muss.
Wenn ich dich richtig verstehe, bist du ja vollständig integriert und nun eingebürgert. Dagegen habe ich gar nichts einzuwenden.Lars Guggisberg - Grossrat des Kantons Bern, SVP 2. August 2010 Verstoss melden
Petar, Fr. 2000.-- ist viel Geld. Der Staat wird daran aber wohl kaum verdienen, sondern bloss den Administrativaufwand decken. Eine Gebühr muss dem Kostendeckungs- und dem Äquivalenzprinzip entsprechen. Sonst wäre sie widerrechtlich...
Das Schweizer Bürgerrecht bringt nicht nur Rechte, sondern eben auch Pflichten und Verantwortung mit sich. Ich finde es toll, dass du dich der Wehrpflicht gestellt hast. Sicher kannst du dabei auch etwas Positives abgewinnen, auch wenn du das Militär als sinnos bezeichnest, was auch nicht verwunderlich ist.
Die aufgeworfene Frage lautet aber: Wollen wir in Kauf nehmen, dass sich Leute aus Kostengründen nicht an der Demokratie beteiligen? Ich finde, finanzielle Gründe sollten bei der Teilnahme am politischen Prozess keine Rolle spielen dürfen. Also müsste man entweder die Ausländer günstiger einbürgern oder ihnen das Stimmrecht geben. Oder beides.David H - Piraten 2. August 2010 Verstoss melden
Allerdings dürfen wir nicht ins andere Extrem fallen und unsere Staatsbürgerschaft für ein Butterbrot verschachern!Charles Schnyder von Wartensee - JCVP 4. August 2010 Verstoss melden
In diesem Fall halte ich es wie Herr Guggisberg. Wer sich politisch engagieren will, darf sich gerne einbürgern lassen. Eine Einbürgerung ist teuer. Ich könnte sie mir zu diesem Zeitpunkt nur schwer leisten, wäre ich ein Ausländer. Das ist aber kein Grund um das Stimmrecht auf Ausländer auszuweiten.
Auch wenn es gut gemeint sein mag.
Freundliche Grüsse
Du sagst das so einfach: Aber wieso sollte ein Ausländer, der hier wohnt und lebt, hier Steuern zahlt, nichts in seinem Land sagen zu haben? Währenddem Auslandsschweizer in der USA Ja und Nein zu Rohrverlegungsvorlagen in ihrer "Papiergemeinde" sagen dürfen, obwohl sie es nicht betrifft?Petar Marjanovic - JUSO Kanton St. Gallen Vorstand, JUSO 4. August 2010 Verstoss melden
Lieber PetarCharles Schnyder von Wartensee - JCVP 4. August 2010 Verstoss melden
Ich habe Dir soeben in einem anderen Thread geantwortet. Ich schlage vor, dort weiter zu diskutieren ;-)
mfG
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Grundsätzlich gefällt mir der Vorschlag, Ausländern das Stimmrecht auf lokaler Ebene zu gewähren.
Dies im Sinne einer stärkeren Integration.
Alternativ und als Kompromiss und eventuell sogar noch besser könnte man Einbürgerungswilligen, die noch zu definierende Voraussetzungen erfüllen, das Stimmrecht automatisch mit dem Einreichen der Papiere gewähren - sozusagen eine Staatsbürgerschaft auf Probe.
Dies im Sinne einer stärkeren Integration.
Alternativ und als Kompromiss und eventuell sogar noch besser könnte man Einbürgerungswilligen, die noch zu definierende Voraussetzungen erfüllen, das Stimmrecht automatisch mit dem Einreichen der Papiere gewähren - sozusagen eine Staatsbürgerschaft auf Probe.
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Nicht vergessen: Das Stimmrecht ist auch eine moralische Pflicht. Die Pflicht, sich mit dem Gemeinwesen auseinanderzusetzen, anzuerkennen, dass der Staat nicht ein anonymer Apparat ist, sondern durch die Bürger begründet wird.
Mit dem lokalen Ausländerstimmrecht nach zehn Jahren Aufenthalt wird niedergelassenen Ausländern in Erinnerung gerufen, dass hier wohnen nicht einfach arbeiten und Steuern zahlen bedeutet, sondern das Gemeinwesen "Gemeinde" nicht autark funktioniert, sondern nur durch das Engagement aller - da kann und darf sich niemand heraushalten.
Das Gemeindestimmrecht für Ausländer wirkt damit der Isolation und der Ghettobildung entgegen.
Mit dem lokalen Ausländerstimmrecht nach zehn Jahren Aufenthalt wird niedergelassenen Ausländern in Erinnerung gerufen, dass hier wohnen nicht einfach arbeiten und Steuern zahlen bedeutet, sondern das Gemeinwesen "Gemeinde" nicht autark funktioniert, sondern nur durch das Engagement aller - da kann und darf sich niemand heraushalten.
Das Gemeindestimmrecht für Ausländer wirkt damit der Isolation und der Ghettobildung entgegen.
1 Kommentar
Damit die Integration vollständig ist, wäre es wünschenswert wenn Ausländer nach 10 Jahren Aufenthalt auf lokaler und evtl. auch kantonaler Ebene auch mitbestimmen dürfen.Christoph Jeanneret - GLP 24. Februar 2010 Verstoss melden
Allerdings würde ich dies komplet von einer möglichen Einbürgerung trennen.
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Was würden Sie sagen, wenn sie Steuern zahlen müssten, aber nicht mitentscheiden dürfen, wie es verwendet wird?
Auch AusländerInnen haben das Recht, mitzubestimmen. Die Möglichkeit, auf Gemeindeebene mitzubestimmen, muss ihnen nur schon fairerweise gegeben werden.
Auch AusländerInnen haben das Recht, mitzubestimmen. Die Möglichkeit, auf Gemeindeebene mitzubestimmen, muss ihnen nur schon fairerweise gegeben werden.
1 Kommentar
genau, dies fördert die Integration und das intresse am politischen System! Wagen wir endlich mehr DemokratieAdrian Durtschi - SP 28. Februar 2010 Verstoss melden
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Unser Leben findet im kleinen statt. Sei dies nun das Quartier oder die Nachbarschaft. Integrative Massnahmen müssen deshalb genau hier ansetzten. Das Ausländerstimmrecht gibt Migranten die Chance, sich zu beteiligen und ihre Ansichten und Ideen in das öffentliche Leben zu integrieren. Die Vorlage ist die Chance einander kennen zu lernen und aufeinander zu zugehen.
4 Kommentare
Zum Kennenlernen und Aufeinanderzugehen braucht es nicht zwingend ein Stimmrecht. Dieses bedeutet nicht einfach, dass dann die Integrationsprobleme gelöst sind. Leider ist es meiner Meinung nach sogar so, dass das Ausländerstimmrecht, die Integrationsprobleme weiter verschärfen würde – nict von seiten der Ausländer aus, sondern von uns Schweizern.Hansueli P 22. September 2009 Verstoss melden
@Hanspeter: wieso würde sich dann von uns Schweizern her das Integrationsproblem verschärfen?Sebastian Huegli 23. September 2009 Verstoss melden
Ich bin dafür, dass sich Ausländer die sich kulturell und sprachlich integriert haben durchaus ein Stimmrecht bekommen sollen. Sie sollen Rechte wie auch die Pflichten wahrnehmen.Marcel Gygax - CVP 20. Januar 2010 Verstoss melden
Wer abstimmen und wählen will, kann sich einbürgern lassen. Dies setzt aber eine gute Integration voraus. Gut integriert ist, wer eine Landessprache spricht und versteht und lesen kann und sich an die hiesigen Gesetze und Vorschriften und Gesellschaftsordnung hält und unsere Kultur akzeptiert und respektiertRenate Mäder - SVP 24. Februar 2010 Verstoss melden
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Überall folgen auf Rechte auch Pflichten. Bei diesem Vorschlag wird dieser Grundsatz übergangen und ignoriert.
2 Kommentare
Eine wesentliche Bürgerpflicht müssen auch AusländerInnen leisten: Sie sind steuerpflichtig.Dennis aus Biel/Bienne - GLP 15. September 2009 Verstoss melden
Schon im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg lautete eine zentrale Losung "No taxation without representation". ( http://de.wikipedia.org/wiki/No_taxation_without_representation ). Wer steuerpflichtig ist, der soll, zumindest auf lokaler Ebene, auch darüber bestimmen dürfen, wie sein Geld eingesetzt wird.
Wer abstimmen will, kann sich einbürgern lassen. Dies setzt natürlich eine gute Integration des jeweiligen aus. Solange aber bei einer Familie z.B. die Mutter kein Wort D/F/I spricht, weil sie von der Kultur her, nicht gleichberechtigt ist wie ihr Mann und somit sich auch nicht frei in der Öffentlichkeit auftreten kann = Gleichberechtigung Mann und Frau, sehe ich keine Integration. Und wenn der Vater in der Schule den Lehrern droht, dass seinem Kind keine Vorschriften resp. Anstandsvorschriften zu machen sind, sehe ich keine Integration. Ohne Schweizerpass kein Stimm- und Wahlrecht.Renate Mäder - SVP 24. Februar 2010 Verstoss melden
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Das Schweizer Stimmvolk betrachtet - nicht ganz zu unrecht - die Einbürgerung als den Akt, der einen Ausländer in die Gemeinschaft aufnimmt. Damit werden dem Neu-Bürger Rechte und Pflichten übertragen. Mit dem kommunalen Stimmrecht würde diese Grenze verwässert. Angesichts von Gemeinden mit einem Ausländeranteil von fast 40% (bspw. Rorschach) glaube ich nicht, dass die Bevölkerung dies goutiert.
So ganz nebenbei: Wie liesse es sich rechtsstaatlich begründen, dass Ausländer nur ein kommunales und passives Wahlrecht bekommen?
So ganz nebenbei: Wie liesse es sich rechtsstaatlich begründen, dass Ausländer nur ein kommunales und passives Wahlrecht bekommen?
2 Kommentare
In der EU gibt es glaube ich diese rechtstaatliche Begründung. Ortsansässige, Nicht-Bürger des Staates dürfen auf Gemeideebene mitbestimmen. Die Bedingung ist, dass Sie EU-Bürger sind. In der Schweiz wäre das also zu vergleichen damit, dass ein Thurgauer Bürger, der seinen Wohnsitz in Zürich hat, dennoch im Kanton Zürich abstimmen dürfte. Wohlgemerkt, da bin ich nicht dafür, das gäbe ein Durcheinander.Lisa Hauri 21. August 2009 Verstoss melden
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Wer dauernd lamentiert, dass sich Ausländer "assimilieren" und vollumfänglich integrieren sollen, dem muss doch auch klar sein, dass ein Mitstimm- und Wahlrecht unbedingt dazu gehört. Denn wer kann sich wirklich integrieren, wenn er nicht wirklich mitreden kann???
7 Kommentare
Ein schwieriges Thema, nicht jeder "Ausländer" hilft bei seiner Integration mit. Klarerweise sollen alle, welche sich dafür einsetzen, auch eine Chance auf ein Mitspracherecht erhalten.Christian Vogt - BDP 20. August 2009 Verstoss melden
Wie würdest du dann "sich dafür einsetzen" definieren, resp. wo fängt dies an und hört dies auf?Elisa Schlup 20. August 2009 Verstoss melden
Ich habe nichts dagegen, wenn sich Ausländer in der Gemeinde engagieren, viele Vereine bieten die Möglichkeit dazu. Aber politisch mitbestimmen, das geht doch nicht. In der EU ist das etwas anderes, dort dürfen Ortsansässige, Nicht-Bürger des Staates auf Kommunaler Ebene mitbestimmen – ABER: Sie müssen Bürger der EU sein.Lisa Hauri 21. August 2009 Verstoss melden
Eine schwierige Frage in einem schwierigen Thema. Wie gesagt. Solche Definitionen sind das Problem. Wer definiert die Anforderungen, welche erfüllt sein müssen, damit ein Ausländer stimmberechtigt wird. Umgekehrt sollte die Frage nach dem gleichen Prinzip in den Stammländern dieser Ausländer erlaubt sein. Dürfen Schweizer, welche seit mehrern Jahren in Spanien leben, auch dort abstimmen?Christian Vogt - BDP 21. August 2009 Verstoss melden
Bevor unsere Mitbürger in der Schweiz das Stimmrecht bekommen, sollte zuerst die generelle Akzeptanz gegenüber diesen Menschen zum Thema gemacht werden.Claudia Donadeo 22. September 2009 Verstoss melden
Erlebe es täglich wie feindselig viele den Ausländern gegenüber sich verhalten.
Das wird solange, wir nicht endlich einsehen, dass die Erde uns allen gehört, das kleinste Problem der Ausländer sein.
Ohne Schweizerpass kein Stimm- und Wahlrecht. Daran gibt es nichts zu rütteln. Wer sich integriert hat und in der Schweiz bleiben will, kann sich einbürgern lassen und damit das Stimm- und Wahlrecht bekommen.Renate Mäder - SVP 24. Februar 2010 Verstoss melden
Ohne Schweizerpass kein WAHLrecht - einverstanden.Thomas Kalau - Präsident glp Oberaargau, GLP 3. August 2010 Verstoss melden
Jedoch: Das STIMMrecht und die Ausübung desselben ist ein idealer Gradmesser für eine spätere Einbürgerung. Folglich: Ohne Schweizerpass ein Stimmrecht auf Gemeindeebene - JA.
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