Das Schweizer Stimmvolk betrachtet - nicht ganz zu unrecht - die Einbürgerung als den Akt, der einen Ausländer in die Gemeinschaft aufnimmt. Damit werden dem Neu-Bürger Rechte und Pflichten übertragen. Mit dem kommunalen Stimmrecht würde diese Grenze verwässert. Angesichts von Gemeinden mit einem Ausländeranteil von fast 40% (bspw. Rorschach) glaube ich nicht, dass die Bevölkerung dies goutiert.
So ganz nebenbei: Wie liesse es sich rechtsstaatlich begründen, dass Ausländer nur ein kommunales und passives Wahlrecht bekommen?
So ganz nebenbei: Wie liesse es sich rechtsstaatlich begründen, dass Ausländer nur ein kommunales und passives Wahlrecht bekommen?
2 Kommentare
In der EU gibt es glaube ich diese rechtstaatliche Begründung. Ortsansässige, Nicht-Bürger des Staates dürfen auf Gemeideebene mitbestimmen. Die Bedingung ist, dass Sie EU-Bürger sind. In der Schweiz wäre das also zu vergleichen damit, dass ein Thurgauer Bürger, der seinen Wohnsitz in Zürich hat, dennoch im Kanton Zürich abstimmen dürfte. Wohlgemerkt, da bin ich nicht dafür, das gäbe ein Durcheinander.Lisa Hauri 21. August 2009 Verstoss melden
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